südlich des Obertorturms erweist. Zutreffend hält das Gutachten denn auch fest, dass sich eine deutliche Zäsur im Bereich der Einmündung der X-Strasse in die Z-Strasse ergebe; der durchgehend gepflästerte S-Platz vor dem Z-Haus habe seine Wirkung als Platzanlage weitgehend eingebüsst und die Asphaltierung der Fahrbahn, die Strasseninsel sowie der Kreisel hätten die einstige städtebauliche Bedeutung dieses Platzes verunklärt (vgl. Gutachten Seite 6, act. 206/Rückseite). Bezeichnenderweise reicht die Zone Altstadt A gemäss dem geltenden Bauzonen- und Kulturlandplan Nord genau bis zu dieser Einmündung.