Im eingeholten Gutachten der ENHK und EKD wird denn auch zu Recht festgehalten, dass das Ortsbild neben den historischen Bauten, ihren räumlichen und gestalterischen Bezügen und den Sichtachsen wesentlich durch die Materialien und Übergänge der Strassenoberflächen geprägt wird. Sodann wird zu Recht der Betrachtungsperimeter erheblich weitergezogen und das an das Gebiet 2 "W-Strasse und X-Strasse" angrenzende Gebiet 1 "Altstadt", die Umgebungszone II "Ehemaliger Stadtgraben, (…)" sowie die Umgebungszone IV "Parkanlage beim Z-Haus" miteinbezogen.