Nichts zugunsten des Bauvorhabens abzuleiten ist – entgegen der Auffassung des Stadtrats – auch aus dem Umstand, dass die Pflästerung im ISOS nicht explizit erwähnt wird; dies bedeutet jedenfalls nicht, dass das zu erhaltende Ortsbild durch die Ersetzung des Strassenbelags nicht wesentlich verändert würde. Im eingeholten Gutachten der ENHK und EKD wird denn auch zu Recht festgehalten, dass das Ortsbild neben den historischen Bauten, ihren räumlichen und gestalterischen Bezügen und den Sichtachsen wesentlich durch die Materialien und Übergänge der Strassenoberflächen geprägt wird.