Die Stadt Q. hat gemäss Anhang 1 der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) vom 13. November 2019 ein Ortsbild von nationaler Bedeutung. Der vom Bauvorhaben betroffene Perimeter wird im ISOS als Gebiet 2 bezeichnet, als "W-Strasse und X- Strasse, mittelalterliche Anlage, Bausubstanz vorwiegend aus dem 17.–19. Jahrhundert" umschrieben und mit dem Erhaltungsziel A "Erhalten der Substanz" klassifiziert. Die X-Strasse sowie der Y- Bereich sind zudem Teile der historischen Verkehrswege AG 5 und AG 35; allerdings sind sie nicht im IVS aufgeführt,