Im Beschwerdeverfahren 1 strittig ist einzig die Frage des Oberflächenbelags: Der Beschwerdeführer 1 lehnt die bewilligte Asphaltierung der X-Strasse ab und beantragt den Beibehalt einer Pflästerung; er beruft sich dabei insbesondere auf das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sowie auf das Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS). Der Stadtrat macht demgegenüber geltend, dass der Gassenraum der X-Strasse im ISOS als unbedeutend bewertet werde und dass das ISOS keine Vorgaben zur Belagswahl mache;