Diese besondere Nähe muss bei Bauprojekten insbesondere in räumlicher Hinsicht gegeben sein; in aller Regel wird eine Sichtverbindung zwischen der Wohnung beziehungsweise dem Grundeigentum der beschwerdeführenden Person und dem Bauvorhaben verlangt. "Schutzwürdig" ist das erforderliche Interesse sodann, wenn der angestrebte Ausgang des Verfahrens der betreffenden Person einen unmittelbaren praktischen Nutzen zu bringen vermag, indem ein Nachteil wirtschaftlicher, ideeller oder sonstiger Art abgewendet werden kann.