Der Beschwerdeführer A. (nachstehend: Beschwerdeführer 1) beantragt, dass sich der Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) in den Ausstand zu begeben habe. Er begründet dies damit, dass aufgrund der vom Departement vorgenommenen Kehrtwende zwischen dem ursprünglichen (abschlägigen) Entscheid vom 25. Februar 2019 und dem (gutheissenden) Wiedererwägungsentscheid vom 8. Juli 2019 davon auszugehen sei, dass die Departementsführung Druck auf die kantonalen Fachstellen ausgeübt habe und dass ein politischer Entscheid gefällt worden sei. 1.2