Der Stadtrat ersuchte darauf die AfB BVU mit Schreiben vom 13. März 2019 um Wiedererwägung dieses Entscheids bezüglich des Schwarzbelags sowie einzelner Auflagen. Mit neuem Entscheid vom 8. Juli 2019 kam die AfB BVU diesem Ersuchen insofern nach, als dem vorgesehenen Asphaltbelag – mit Ausnahme des zu pflästernden Trottoirbereichs um das Y-Haus (X-Strasse Nr. […]) – ebenfalls zugestimmt wurde.