Mit Entscheid vom 25. Februar 2019 erteilte die Abteilung für Baubewilligungen (AfB) des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) bezüglich der kantonalen Prüfbelange die kantonale Zustimmung unter zahlreichen Auflagen und Bedingungen, verweigerte die Zustimmung indes bezüglich des geplanten Asphaltbelags; zudem erteilte sie eine fischereirechtliche Bewilligung. Der Stadtrat ersuchte darauf die AfB BVU mit Schreiben vom 13. März 2019 um Wiedererwägung dieses Entscheids bezüglich des Schwarzbelags sowie einzelner Auflagen.