des Testbetriebs nicht mehr bewältigen. Zu erwähnen bleibt schliesslich, dass der Testbetrieb überwacht und ganzheitlich ausgewertet werden soll, wobei dieses (durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro durchgeführte) Monitoring auch Daten zur V-Strasse erfassen wird. Selbstverständlich soll gestützt auf diese Auswertungen eine längerfristige Verbesserung für den Verkehrsfluss auf der X-Strasse erzielt werden. Nicht nachvollziehbar sind allerdings die in diesem Zusammenhang von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Argumente, mit dem Testbetrieb werde ein "Providurium" eingerichtet.