107 Abs. 5 SSV führen wird. Insbesondere ist aber zu berücksichtigen, dass die angeordneten Massnahmen nicht auf Dauer Geltung haben, sondern dass vorliegend ein befristeter, eng begleiteter Testlauf zur Diskussion steht, der dazu dienen soll, für die Zukunft ein für alle Beteiligten, mithin auch für die auf der V-Strasse verkehrenden Fahrzeuge, optimales Verkehrsregime zu finden, in dessen Rahmen auf allfällige Probleme sofort reagiert werden könnte.