6 von 8 Q-Weg/V-Strasse) besteht. Der Regierungsrat sieht deshalb keinen Anlass, von der Meinung der Abteilung Tiefbau BVU als seiner diesbezüglichen Fachinstanz abzuweichen, wonach die beiden Situationen nicht vergleichbar und im Bereich U-Strasse/X-Strasse, jedenfalls aktuell, keine Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses erforderlich sind.