Unabhängig von der Frage nach Vorprüfungen und gesicherten Erkenntnissen ist für den Regierungsrat deshalb viel bedeutsamer, dass die umstrittene Anordnung Bestandteil eines auf ein Jahr befristeten Versuchs ist, der zu Beginn durch einen im Bedarfsfall regulierend eingreifenden Verkehrsdienst vor Ort und alsdann durch die Abteilung Tiefbau BVU, die Stadt Q. und die Stadtpolizei Q. begleitet wird. Insofern ist für den Regierungsrat auch irrelevant, ob sich die Konstellation im Bereich der Einmündung der S-Strasse in die hintere X-Strasse exakt mit der vorliegend im Streit liegenden Frage vergleichen lässt, wobei er allerdings die Meinung der Abteilung