Ebenfalls schlüssig erscheint, dass die V-Strasse durch das Aufheben des Linksabbiegers nicht nur für Fahrzeuglenkende mit dem Ziel XYZ/Autobahn-Zubringer, sondern ganz generell unattraktiver würde, so dass von einer künftigen Reduktion des Verkehrs auszugehen ist. Weiter ist der Abteilung Tiefbau BVU insofern zuzustimmen, als die Fahrten der Versorger und Entsorger in der Regel zu Randzeiten erfolgen dürften, so dass diesbezüglich keine gravierenden Probleme zu erwarten sind. Ebenfalls beizupflichten ist der Vorinstanz betreffend die Thematik der Notfallfahrzeuge: