Diese Aussagen werden vom Stadtrat Q. bestÃĪtigt, der insbesondere auch darlegt, obwohl die V- Strasse ausserhalb des eigentlichen Projektperimeters (X-Strasse, Abschnitt Kreisel Y-Platz bis Ende X-Platz [Anschluss W-Strasse]) liege, seien die Auswirkungen des Testbetriebs auf die V- Strasse durchaus in die Beurteilung einbezogen worden. 4.3 4.3.1