so könne denn auch die Wegfahrt vom Gebäude an der V- Strasse 999 Richtung Autobahn-Zubringer alternativ über die T-Strasse/W-Strasse erfolgen. Demzufolge bleibe die Erschliessung für Mieterinnen und Mieter, Besucherinnen und Besucher, Kundinnen und Kunden, Versorgende und Entsorgende gewährleistet, wobei bezüglich Versorgenden und Entsorgenden insbesondere auch deshalb keine Einschränkungen zu erwarten seien, da diese Fahrten nicht während der Hauptverkehrszeiten stattfinden würden.