Dabei würde die Situation durch die geplante Aufhebung der Busbuchten zwischen der Einmündung der V-Strasse und dem Kreisel Y-Platz verschärft, hätte dies doch eine Kolonnenbildung auf der X-Strasse zur Folge und würde deshalb die zukünftig ohne Ampel geregelte Einfahrt ab V-Strasse versperren; etwas Anderes ergebe im Übrigen auch der von der Vorinstanz angeführte Vergleich mit der Situation an der S-Strasse nicht.