Sie macht im Wesentlichen geltend, die geplante Aufhebung des Linksabbiegers führe dazu, dass Fahrzeuglenkende, welche die V-Strasse in östlicher Richtung verlassen wollten, zuerst einen Umweg über den Kreisel Y-Platz machen müssten, "um dann über die ganze X-Strasse nach Osten Richtung XYZ und Autobahn-Zubringer zu fahren". Dabei würde die Situation durch die geplante Aufhebung der Busbuchten zwischen der Einmündung der V-Strasse und dem Kreisel Y-Platz verschärft, hätte dies doch eine Kolonnenbildung auf der X-Strasse zur Folge und würde deshalb die zukünftig ohne Ampel geregelte Einfahrt ab V-Strasse versperren;