3 von 8 ter der Abteilung Tiefbau (Kantonsingenieur) als auch der Leiterin der Sektion Verkehrstechnik, welche die Verfügungen vom 3. Februar beziehungsweise 11. April 2022 unterzeichnet haben, die Ermächtigung zur (Einzel-) Unterschrift für das BVU zukommt. 4. Materielle Beurteilung der verfügten Verkehrsanordnung 4.1