2.3 Die Beschwerdeführerin konnte sich vor Erlass der vorinstanzlichen Verfügung vom 11. April 2022 im Rahmen einer Einspracheverhandlung zur Sache äussern und ihre Standpunkte einbringen. Dass diese Argumente gehört und in der Folge darauf eingegangen wurde, zeigt sich in der Dokumentation "Besprechung Einsprache" der Abteilung Tiefbau BVU, die der heutigen Beschwerdeführerin im Anschluss an die Verhandlung zugestellt wurde. Des Weiteren bot die Vorinstanz der Beschwerdeführerin gemäss ihren unbestrittenen Angaben an, allfällige, nach der Verhandlung noch offene Fragen direkt mit der Projektleitung BVU zu klären.