Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzelle aaa, V-Strasse, in Q.. Auf der Parzelle befinden sich ein Geschäftshaus und ein Parkhaus. Während die Beschwerdeführerin die Verkehrsbeschränkungen betreffend die beiden Tempo-30-Zonen akzeptiert, setzt sie sich gegen das im Bereich V-Strasse/X-Strasse geplante Vorschriftssignal "Rechtsabbiegen" zur Wehr.