Diese Anordnungen stehen im hier interessierenden Bereich mit verschiedenen weiteren Massnahmen im Zusammenhang: So würde auf der X-Strasse – unter gleichzeitiger Aufhebung der bisherigen Fussgängerstreifen – ein mit Pflanzentrögen möblierter Mehrzweckstreifen markiert, über den die Fussgängerinnen und Fussgänger die X-Strasse frei queren können; als Ersatz für die wegfallenden Fussgängerstreifen würden dabei für seheingeschränkte Personen Querungsstellen mit taktilvisuellen Elementen errichtet. Des Weiteren sollen die bestehenden Busbuchten örtlich verschoben und zu Fahrbahnhalten umgebaut werden.