Zusätzlich soll aus der aus nördlicher Richtung als Einbahnstrasse (mit Gegenverkehr von Radfahrenden) in die X-Strasse führenden V-Strasse (Gemeindestrasse) nur noch nach rechts (statt wie bis anhin nach rechts und nach links), das heisst in westlicher Richtung, in die X-Strasse eingemündet werden dürfen; ausgenommen von diesem Rechtsabbiegegebot wären der öffentliche Bus, Fahr- und Motorfahrräder. Schliesslich sieht die Verfügung vom 3. Februar 2022 (beziehungsweise der Entscheid vom 11. April 2022) vor, die heute nur im nördlichen Bereich der V-Strasse geltende Signalisation Tempo-30-Zone auf die gesamte V-Strasse, das heisst, bis zur Einmündung in die K xy auszudehnen.