Im Einzelnen würde gemäss der durch die Abteilung Tiefbau BVU am 3. Februar 2022 verfügten und (in Abweisung der Einsprache vom 7. März 2022) mit Entscheid vom 11. April 2022 bestätigten Verkehrsanordnung auf dem Abschnitt "Kreisel Y-Platz bis Ende X-Platz (Anschluss W- Strasse)" eine Tempo-30-Zone angeordnet. Zusätzlich soll aus der aus nördlicher Richtung als Einbahnstrasse (mit Gegenverkehr von Radfahrenden) in die X-Strasse führenden V-Strasse (Gemeindestrasse) nur noch nach rechts (statt wie bis anhin nach rechts und nach links), das heisst in westlicher Richtung, in die X-Strasse eingemündet werden dürfen;