Um dieser Situation Abhilfe zu schaffen, beabsichtigt die Abteilung Tiefbau BVU, an der X-Strasse in Form eines auf ein Jahr befristeten Versuch, ein neues Verkehrsregime zu erproben (vgl. Art. 107 Abs. 2bis Signalisationsverordnung [SSV] vom 5. September 1979); dabei sollen Lösungen gefunden werden, mit welchen für alle Verkehrsteilnehmenden ein verbesserter Verkehrsablauf gewährleistet werden kann; dies auch zukünftig und unter Berücksichtigung der erwarteten allgemeinen Verkehrszunahme.