Ein Nachweis der Gewährleistung einer dauerhaften Ersatzlösung liegt nicht vor. Dieser Nachweis ist vorliegend umso dringender, da der Gemeinderat mit dem Erschliessungsplan "D" (vgl. OEREB-Kataster im Geoportal Aargau) bereits über ein Enteignungsrecht für den Ausbau der C verfügt. Aus diesem Grund sind die 4 von 7 Voraussetzungen zur Erteilung einer erleichterten Ausnahmebewilligung für die im Unterabstand liegenden Pflichtparkplätze nicht gegeben. Das Bauvorhaben hält somit die Abstandsvorschrift von § 111 Abs. 1 lit. a BauG nicht ein und kann daher nicht bewilligt werden. 3.3