In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist zudem festzustellen, dass die "finalisierten" und schliesslich bewilligten Pläne auch nicht dem BVU vorgelegt wurden, das seinen Zustimmungsentscheid auf den bei den kantonalen Akten befindlichen Plänen des Baugesuchs vom 20. Oktober 2020 fällte. Dem bewilligten Projekt mit den "finalisierten" Plänen vom August 2021 fehlt somit formell auch die kantonale Zustimmung. 2.2.2 Soweit die Beschwerdeführenden dem Gemeinderat eine Verletzung der Begründungspflicht vorwerfen, ist ihnen ebenfalls zuzustimmen. Die Begründungspflicht bezieht sich entgegen der Ansicht des