Die Beschwerdeführenden werfen dem Gemeinderat verschiedene Verfahrensfehler vor. Sie machen geltend, dass er ihnen die "finalisierten" Baupläne vom 12. August 2021 nicht vor dem angefochtenen Entscheid zur Replik unterbreitet habe. Ausserdem sei der Gemeinderat in Verletzung der Begründungpflicht im angefochtenen Entscheid nicht auf die Argumente der Beschwerdeführenden eingegangen, die diese mit ihren Eingaben vom 30. März und 21. Juli 2021 vorgebracht hätten. Schliesslich hätte der Gemeinderat die im Laufe des Baubewilligungsverfahrens vorgenommenen Projektänderungen nochmals öffentlich auflegen müssen. 2.2 2.2.1