Die Sicht wird durch die benachbarten Gebäude auf den Parzellen bbb, ccc und ddd verhindert. Allerdings wird die Bauparzelle über die X-Strasse und die Y-Strasse erschlossen, sodass die Beschwerdeführenden Nr. 7 ebenso, wie die noch weiter entfernt wohnenden Beschwerdeführenden Nr. 8, 9 und 10, durch den entstehenden Mehrverkehr und die damit verbundenen Immissionen mehr als die Allgemeinheit betroffen sein werden. Da die Beschwerdeführenden sich insbesondere gegen die Erschliessung und den Lärm wehren, sind auch die letztgenannten Beschwerdeführenden zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die Beschwerde ist deshalb insgesamt einzutreten. 2. 2.1