Die meisten Beschwerdeführenden haben von ihren Liegenschaften aus direkten Sichtkontakt auf die Bauparzelle. Die Beschwerdeführenden Nr. 7 wohnen an der X-Strasse ab in einer Distanz von rund 100 m zur Bauparzelle. Von ihrer Parzelle aus haben sie aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zwar keinen Sichtkontakt auf die Bauparzelle. Die Sicht wird durch die benachbarten Gebäude auf den Parzellen bbb, ccc und ddd verhindert.