2. Eventualiter: In Gutheissung der Beschwerde sei die Baubewilligung Nr. xy vom 23. August 2021 aufzuheben und das Baugesuch Nr. xy vollumfänglich abzuweisen. 3. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer)." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. C. (…) Erwägungen 1.