Am 28. April 2021 führte der Gemeinderat eine Einwendungsverhandlung durch. Mit Entscheid vom 23. August 2021 wies der Gemeinderat die Einwendungen ab und erteilte der STWEG C. unter Auflagen die Baubewilligung. B. Gegen diesen Entscheid erhoben A. und B. sowie 18 Mitbeteiligten, alle vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. E., Aarau, am 24. September 2021 fristgerecht Beschwerde beim Regierungsrat ein und stellten folgende Anträge: "1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Baubewilligung Nr. xy von 23. August 2021 aufzuheben und die Sache zum Erlass eines neuen Entscheides im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.