Dies hindert den Gemeinderat nicht daran, sich auch noch zum Thema der Standortevaluation ein Bild zu verschaffen. Im Kanton Aargau besteht ein öffentliches Interesse an einer laufenden Standortoptimierung. Der Gemeinderat hat dabei aber zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um einen bestehenden, möglicherweise bereits schon einmal evaluierten Antennenstandort handelt, der auf jeden Fall nicht gleichbehandelt werden darf wie ein neuer Antennenstandort. Die Verweigerung der Baubewilligung am beantragten Standort würde zudem nur dann als zulässig erscheinen, wenn der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Gesuchstellerin einen besser geeigneten Alternativ-