3 von 5 Frage aussetzen (vgl. RRB Nr. 2020-000989 vom 19. August 2020, E. 2.2). Das Gleiche gilt für eine kommunale Planungskommission, die sich allenfalls generell-abstrakt mit raumplanerischen Möglichkeiten beim Mobilfunk auseinandersetzen kann. Es ist denn auch nicht einsichtig, was die Abklärungen der Planungskommission mit dem Entscheid über das vorliegende Baugesuch zu tun haben sollen. Der Gemeinderat hatte mit einer Verfahrensdauer von bereits über zwei Jahren ausreichend Zeit, die notwendigen Entscheidungsgrundlagen zu beschaffen.