Im vorliegenden Fall begründete der Gemeinderat beziehungsweise die von ihm verantwortete Gemeindeverwaltung die Sistierung zum einen mit den ausstehenden Antworten der AfU BVU und zum anderen mit der Empfehlung der Planungskommission, die laufenden Baugesuche zu sistieren, um die Arbeiten einer Arbeitsgruppe abzuwarten, welche einerseits offene technische Fragen und mögliche Alternativen der Kapazitätsabdeckung von Mobilfunk mit Fachleuten abklären und andererseits mit anderen Gemeinden Kontakt aufnehmen will.