Nicht zu beanstanden ist die Verzögerung, die aufgrund der behördlichen Massnahmen pandemiebedingt auftrat, und die Durchführung der Einwendungsverhandlung erst Ende Mai 2021. Nicht erklärbar ist es, warum der Gemeinderat im Nachgang zur Einwendungsverhandlung fast drei Monate Zeit benötigte, um sein Frageschreiben an die AfU BVU zu verfassen. Auch nicht erklärbar ist, weshalb der Gemeinderat sich nicht bei der AfU BVU nach dem Verbleib ihrer Antworten erkundigte, als diese im März beziehungsweise April 2022 schon mehrere Monate überfällig waren. Auf die Beurteilung der Untätigkeit der AfU BVU betreffend das gemeinderätliche Frageschreiben vom 24. August 2021 braucht