Angesichts der im Sachverhalt geschilderten, über zwei Jahre dauernden Verfahrensgeschichte kann festgestellt werden, dass es einige übermässig lang dauernde Phasen von behördlicher Untätigkeit sowohl von Seiten des Gemeinderats beziehungsweise der Gemeindeverwaltung als auch von Seiten der AfU BVU gab. So ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, weshalb der Gemeinderat rund vier Monate (von Mai bis September) wartete, bis er die eingegangenen Einwendungen dem BVU zur Stellungnahme zustellte.