Es sei die Gemeinde R. anzuweisen, unverzüglich über das Baugesuch Nr. 202027 Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage, R., zu entscheiden, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. (…) Erwägungen 1. 1.1