Da sich der Gemeinderat dazu nicht mehr vernehmen liess, verlangte die Gesuchstellerin am 11. Mai 2022 einen anfechtbaren Entscheid. Mit E-Mail vom 18. Mai 2022 teilte die Gemeindeverwaltung der Gesuchstellerin mit, dass die kommunale Planungskommission dem Gemeinderat empfehlen werde, die laufenden Baugesuche betreffend Mobilfunk zu sistieren. B. Mit Schreiben vom 20. Mai 2022 reichte die Gesuchstellerin, handelnd durch ihren Konzernrechtsdienst, beim Regierungsrat eine Rechtsverzögerungs-/Rechtsverweigerungsbeschwerde ein und stellte folgenden Antrag: