Die Gesuchstellerin nahm am 24. Juni 2020 zu den Einwendungen Stellung. Am 4. September 2020 übermittelte die Gemeinde R. der AfB BVU die Einwendungen zur Stellungnahme. Die AfU BVU nahm am 21. Oktober 2020 zu den Einwendungen Stellung. Die AfB BVU stellte diese Stellungnahme dem Gemeinderat mit Schreiben vom 4. November 2020 zu. Am 11. Januar 2021 erkundigt sich die Gesuchstellerin beim Gemeinderat nach dem Stand des Verfahrens. Dieser stellte der Gesuchstellerin am 24. Februar 2021 die Durchführung einer Einwendungsverhandlung in Aussicht und wies auf die pandemiebedingten Restriktionen hin. Am 27. Mai 2021 fand die angekündigte Einwendungsverhandlung statt.