Ende März 2020 reichte die A. (nachfolgend: Gesuchstellerin) beim Gemeinderat R. (nachfolgend: Gemeinderat) ein Baugesuch ein für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf Parzelle aaa. Die Abteilung für Baubewilligungen (AfB) des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) erteilte dem Baugesuch gestützt auf eine Stellungnahme der Abteilung für Umwelt (AfU) BVU vom 6. Mai 2020 am 13. Mai 2020 unter Auflagen die kantonale Zustimmung. Vom 24. April bis 25. Mai 2020 lag das Baugesuch öffentlich auf. Es gingen acht auf einer Mustervorlage beruhende und daher weitgehend inhaltsgleiche Sammeleinwendungen ein. Die Gesuchstellerin nahm am 24. Juni 2020 zu den Einwendungen Stellung.