E. 5.3 Seite 236 f.; 119 Ib 492 E. 5b/bb Seite 505; 117 Ia 262 E. 4b Seite 268 f.; 115 Ia 101 E. 2 Seite 102 f.; RRB Nr. 2012-001738 vom 19. Dezember 2012, Seite 6 f.). Die Durchführung eines Augenscheins würde hier keine zusätzlichen, den vorliegenden Entscheid ändernden Erkenntnisse bringen, weshalb darauf verzichtet werden kann. 5. Die Beschwerde ist gemäss den obigen Erwägungen abzuweisen. Die auf Parzelle aaa. ohne Baubewilligung erstellten Stahleinfassungen des F-Gartens, die neuen Mergelwege und der neue Mergelplatz bei der Hütte sind damit binnen sechs Monaten nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids zurückzubauen. 6.