7 von 9 Verlängerung der Rückbaufrist bis zum Inkrafttreten der vorgesehenen Umzonung ist abzuweisen. Der Gemeinderat hat sich mit seiner Absichtserklärung gemäss Protokoll vom 5. Oktober 2021 zwar grundsätzlich für eine "Spezialzone Umweltbildung C." ausgesprochen, die bei der nächsten Gesamtrevision der Nutzungsplanung umgesetzt werden soll. Der entsprechende Beschluss obliegt jedoch der Gemeindeversammlung, deren Entscheid sich wie auch die Genehmigung des Regierungsrats nicht vorwegnehmen lassen.