Der Rückbau der Stahleinfassungen des F-Gartens, der neuen Mergelwege und des neuen Mergelplatzes bei der Hütte ist sodann geeignet und erforderlich, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen, und aus bautechnischer Sicht auch machbar. Sollte dem Beschwerdeführer die Gestaltung eines für die Öffentlichkeit zugänglichen natürlichen F-Garten nicht möglich sein, würde sich letztlich wohl die Frage nach einer Rückzahlung des aus dem Swisslos-Fonds geleisteten Beitrags stellen.