Der Beschwerdeführer hatte bereits Ende des Jahres 2019 mit der Realisierung des Vorhabens begonnen, insbesondere wurden die Beeteinfassungen mit Eisenbögen schon zwischen November und Dezember 2019 erstellt, also bevor der Regierungsrat mit RRB Nr. 2020-000406 vom 22. April 2020 einen Beitrag aus dem Swisslos-Fonds für den naturnahen F-Garten gesprochen hatte. Ausserdem hätte sich der Beschwerdeführer – wie oben bereits festgestellt – vor Beginn der Arbeiten über die Bewilligungspflicht und Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens bei den zuständigen Baubehörden erkundigen respektive ein ordentliches Baugesuch einreichen müssen.