Der Regierungsrat ist bei der Zusicherung eines Beitrags aus dem Swisslos-Fonds ebenfalls von einer naturnahen Gestaltung des F-Gartens ausgegangen und hat mit RRB Nr. 2020-000406 vom 22. April 2020 für den Aufbau des Kurswesens und der Infrastruktur, der Massnahmen für die ökologische Aufwertung, die Öffentlichkeitsarbeit und die Beschilderung für das Projekt "Naturnaher F-Garten R." einen einmaligen Beitrag von Fr. 65'000.– zulasten des Swisslos-Fonds gesprochen. Angesichts dieser Umstände stellt sich sogar die Frage, ob der Beschwerdeführer den vom Regierungsrat gesprochenen Beitrag aus dem Swisslos-Fonds überhaupt zweckentsprechend verwendet hat, was aber nicht Gegenstand