Die mit verdichtetem Kies und gewalztem Mergel bedeckten Wege und Flächen sind an diesem Standort deplatziert und entsprechen entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers auch nicht den wertvollen offenen Böden/Ruderalflächen, die bewilligungsfrei realisiert werden dürfen. Der Argumentation des Beschwerdeführers, dass die gewählte Gestaltung des F- Gartens einen vertretbaren Aufwand beim Unterhalt des F-Gartens und die gemergelten Wege die Begehbarkeit auch bei schlechterem Wetter ermöglichen, ist entgegenzuhalten, dass wie bisher Trampelpfade und unbefestigte Pflanzenbeete für eine fachgerechte Nutzung genügen und bei ei-