Die von den Vorinstanzen beanstandeten Mergelflächen hätten sich schnell als wertvolle Ruderalflächen mit standorttypischem Bewuchs entwickelt. Das Luftbild 2022 aus dem Aargauischen Geografischen Informationssystem AGIS zeigt allerdings deutlich, wie sehr die Anlage als künstliches Element aus der Umgebung heraussticht. Die vereinzelte Kaschierung durch Pflanzen wie auch die vom Beschwerdeführer geltend gemachte schlechte Einsehbarkeit der Anlage ändern an der mangelnden Bewilligungsfähigkeit der Anlage denn auch nichts;