Die neue Anlage entspricht dabei nicht der Gestaltung, wie sie bei einem naturnahen Garten erwartet werden darf, vor allem kann der für die Beeteinfassungen verwendete Stahl nicht als natürliches Material angesehen werden. Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor, dass die Beeteinfassungen aus Stahl nicht einbetoniert worden seien und nach wenigen Jahren kaum mehr sichtbar sein würden. Die Beeteinfassungen seien bereits nach dem ersten Jahr an zahlreichen Stellen überwachsen worden und auch die zahlreichen Wege seien fast zugewachsen. Die von den Vorinstanzen beanstandeten Mergelflächen hätten sich schnell als wertvolle Ruderalflächen mit standorttypischem Bewuchs entwickelt.