Der Einwand des Beschwerdeführers, dass auch der ursprüngliche Familiengarten mit seinen rechtwinklig angeordneten Beeten und Wegen nicht naturnah gestaltet gewesen sei, verfängt nicht. Die neu gestaltete und vergrösserte Anlage ist nämlich entgegen der Bezeichnung des Projekts als naturnaher F-Garten nicht nur durch seine geometrisch gestalteten Pflanzenbeete, sondern besonders durch die grossflächig mit verdichtetem Kies und gewalztem Mergel bedeckten Bodenbeläge und seine künstliche Materialgebung bei den Pflanzenbeeten geprägt.